AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Taube EDV für das Webhosting
Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz
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Beanstandungen senden Sie bitte an Taube EDV, Burkersdorfer Weg 28, 01189 Dresden.
Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von der Firma Taube EDV oder
durch Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird
für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
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Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab
Zugang der Annahmeerklärung durch eine entsprechende Mitteilung an die
Firma Taube EDV, Burkersdorfer Weg 28, 01189 Dresden, widerrufen. Das
Widerrufsrecht entfällt, wenn die Firma Taube EDV nach dem vertraglich
festgelegten Anfangszeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung
beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
§1 Geltung, Änderung der Bedingungen
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Die Firma Taube EDV, Burkersdorfer Weg 28, 01189 Dresden
(im folgenden Dienstleister genannt) erbringt ihre Dienste ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde
Kaufmann im Sinne des HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
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Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der
Dienstleister sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser
Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
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Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht,
einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den
geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Der Dienstleister weist seine Kunden schriftlich oder via Email
bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als
akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
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Der Dienstleister behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß
§ 28 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) in Verbindung mit
§ 23 Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern.
§2 Leistungspflichten des Dienstleister
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Der Dienstleister gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner
Internet-Infrastruktur von 98,0% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind
Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Dienstleister liegen
(höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
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Soweit der Dienstleister kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt,
hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der
Dienstleister ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung
gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu
ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der
Dienstleister den Kunden unverzüglich.
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Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt der
Dienstleister dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support).
Geleistet wird der Support werktags via eMail und Telefon innerhalb der
normalen Bürozeiten. Der Dienstleister leistet keinen direkten Support für
Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich
getroffen wurden.
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Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Dienstleister die ihm
obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten
erbringen lassen.
§3 Internetdomains
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Sofern der Kunde über den Dienstleister eine Domain registrieren lässt,
kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen
Vergabestelle zu stande, der Dienstleister wird nur als Vertreter des Kunden
tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
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Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren
anderer Vergabestellen, sofern der Dienstleister nicht bei Vertragsabschluss
auf eine andere Regelung hinweist.
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Der Dienstleister hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt
deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains
überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind
oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des
Dienstleister vergebenen Subdomains.
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Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain
aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den
Dienstleister hiervon unverzüglich unterrichten. Der Dienstleister ist in
einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu
verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und
Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens EUR 8.000 in Worten:
achttausend Euro) stellt.
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Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Dienstleister hiermit frei.
§4 Internet-Präsenzen
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Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner
nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
(Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere
verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf
Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen,
die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows
etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in
Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von
Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten
Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen
vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme
eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von
EUR 5.000 (in Worten: fünftausend Euro). Der Dienstleister ist bei einem
Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt,
seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
§5 Pflichten des Kunden
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Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und
vollständig sind. Er verpflichtet sich dem Dienstleister jeweils
unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf
entsprechende Anfrage des Dienstleisters binnen 15 Tagen ab Zugang die
aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name,
postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des
Kunden.
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Der Kunde hat in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehende Nachrichten in
regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Dienstleister behält sich vor, für den
Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht
binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden.
Der Dienstleister behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den
jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
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Der Kunde verpflichtet sich, vom Dienstleister zum Zwecke des Zugang zu
deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den
Dienstleister unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt,
dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
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Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf
Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der
Einrichtungen des Dienstleisters verursachen, insbesondere CGI- und
PHP-Skripte. Der Dienstleister kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken
vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken
beseitigt/deaktiviert hat.
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Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Dienstleister gestellten
Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
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unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
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Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von
Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
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Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
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Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon
ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach
Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
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das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die
Verbreitung von Viren. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der
genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Dienstleister zur
sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt.
Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§6 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
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Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder
sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht
zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche
Leistung vom Dienstleister mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
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Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte
Ware Eigentum vom Dienstleister. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug,
kann der Dienstleister, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur
Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt
und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§7 Kündigung und ihre Folgen
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Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus
dem jeweils vom Dienstleister erstellten Angebot.
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Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor, wenn der
Kunde
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mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei
monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
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schuldhaft gegen eine der in den § 4 geregelten Pflichten verstößt,
der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine
Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in § 5 Abs. 5
aufgestellten Vorgaben genügt.
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Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die
Pflege eines anderen Dienstleisters gestellt hat, ist der Dienstleister
berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach
DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen.
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Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per
Posteinschreiben.
§8 Preise und Zahlung
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Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte bucht der Auftragnehmer monatlich
im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche per Lastschriftverfahren vom
Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss,
Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden
sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat
dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende
Deckung aufweist. Sollte dem Auftragnehmer durch die Zahlungsverweigerung des
Kontoführenden Instituts Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf
Anforderung unverzüglich erstatten.
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Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der
Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in
der Rechnung angegebenen Konto des Dienstleisters gutgeschrieben sein.
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Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig
erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt
an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger
als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist der
Dienstleister zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
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Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen
in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden
nachweist.
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Der Dienstleister ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen
ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung
deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht
dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht
aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
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Der Dienstleister ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach
Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
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Gegen Forderungen vom Dienstleister kann der Kunde nur mit unwidersprochenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt
für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß
den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
§9 Rechte Dritter
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Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und
Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen
Informationen für ihn vom Dienstleister erstellten Webseiten weder gegen
deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht,
insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der
Dienstleister behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen,
von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Dienstleister wird
er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren.
Das Gleiche gilt, wenn der Dienstleister von dritter Seite aufgefordert
werden, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie
angeblich fremde Rechte verletzen.
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Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine
Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der
Dienstleister die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von
Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des
Kunden beruhen, stellt der Kunde den Dienstleister hiermit frei.
§10 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
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Soweit der Dienstleister für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte
Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein
nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer
des Vertragsverhältnisses.
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Sofern der Dienstleister dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B.
Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt er dem Kunden ein
nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im übrigen
gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
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Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des
Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien
sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Dienstleister
zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder
angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung
verpflichtet ist.
§11 Gewährleistung
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Der Dienstleister ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon
austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände
gehen in das Eigentum des Dienstleister über.
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Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf
etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt
oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig,
insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der
Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und
Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig vom Dienstleister dafür zur
Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel,
die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren,
längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte
Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
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Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der
Dienstleister kostenlos Ersatz. Der Dienstleister ist berechtigt, nach seiner
Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Der Dienstleister ist
verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige
bei dem Dienstleister auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den
Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der
Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des
Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung)
zu verlangen.
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Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen
Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu
unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
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Der Kunde hat den Dienstleister bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach
Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung,
insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger
vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
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Der Dienstleister weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der
Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in
allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation
durch Dritte geschützt werden kann. Der Dienstleister garantiert nicht, dass
vom Dienstleister eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den
Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist,
ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Der Dienstleister
gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Dienstleister eingesetzte
oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter
normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen
gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler
seitens des Herstellers übernimmt der Dienstleister keinerlei Gewährleistung.
§12 Haftungsbeschränkung
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Der Dienstleister haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der
nachfolgenden Regelungen.
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Der Dienstleister haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen
Vorschriften. Ebenso haftet der Dienstleister nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes.
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Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen
Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2)
TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn er eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der
Dienstleister lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen
Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2)
TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. EUR 12.782,30).
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Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare
Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
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Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
§13 Datenschutz
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Der Dienstleister weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene
Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten
(Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der
Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Dienstleister
während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies
zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke,
erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden.
Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Dienstleister auch zur
Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke
und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer
solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
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Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über
den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und
unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Dienstleister wird weder diese Daten
noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an
Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Dienstleister
gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen,
solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische
Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
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Der Dienstleister weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach
dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass der Dienstleister das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer
am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für
die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde
deshalb selbst Sorge.
§14 Freistellung
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Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister im Innenverhältnis von allen
etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen
des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten
Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des Dienstleisters
örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Der Dienstleister kann
Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz, in Dresden
erheben.
§16 Schlußbestimmungen
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Alle Erklärungen des Dienstleisters können auf elektronischem Weg an den
Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des
Vertragsverhältnisses.
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Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des Dienstleisters und
bietet diese Gesellschaft dem Kunde einen Vertrag an, der einem mit dem
Dienstleister geschlossenen Vertrag entspricht, so kann der Dienstleister
den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck
der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart
worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Dresden, den 1. Mai 2005